FAQ

Antworten für private Gastgeber

Bitte melden Sie ihre Unterkunft bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe Gastfamilien für ukrainische Geflüchtete (fluechtlingshilfe.ch) oder bei den Sozialen Diensten Ihres Wohnortes. Die Zuteilung von ukrainischen Flüchtlingen kann nicht mehr über unsere Plattform erfolgen.

Aktuell sind die Menschen, welche über kirchen-helfen in Gastfamilien und Kirchen untergebracht wurden, gut betreut und teilweise auch integriert. Wenden Sie sich bitte an die Kirchen ihrer Wohngemeinde oder bei den Sozialen Diensten Ihres Wohnortes, falls Sie in irgendeiner Weise ihre Hilfe anbieten wollen.

Ja, Geflüchtete aus der Ukraine können frei in die Schweiz einreisen und sich hier während 90 Tagen legal aufhalten. Während dieser Zeit darf man die Personen privat aufnehmen. Da braucht es keine Erlaubnis der Behörden. Bitte beachten Sie, dass in dieser Zeit keine finanzielle Unterstützung durch die Sozialen Dienste ausgerichtet werden. Diese erfolgt erst nach der Registrierung und Beantragung des S-Status beim SEM Informationen zur Ukraine-Krise (admin.ch).

Je nach Wohngemeinde wird eine sogenannte „Gastfamilienentschädigung“ entrichtet. Bitte fragen Sie bei den Sozialen Diensten ihrer Wohngemeinde nach.

Bitte melden Sie dies bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe Ukraine-Hotline (fluechtlingshilfe.ch) oder den Sozialen Diensten ihrer Wohngemeinde.

Bitte konsultieren Sie dafür die aktuellen Informationen des Bundesamtes für Gesundheit.

Mehr Informationen unter www.bag.admin.ch.

Mit der Erlangung des S-Status sind die Flüchtenden rückwirkend (Einreisedatum) kranken- und unfallversichert. Bitte informieren Sie sich dazu bei den Sozialen Dienstes Ihres Wohnortes. Bezüglich Haftpflichtversicherung bieten verschiedene Versicherungen angepasste Lösungen an.

Zuerst ganz herzlichen Dank, dass Sie Flüchtlinge bei sich aufgenommen haben. Wenn die Situation es nicht mehr zulässt, können Sie bei den Sozialen Diensten ihrer Wohngemeinde nachfragen. Diese sind verpflichtet eine neue Unterbringungsmöglichkeit in der Wohngemeinde zu finden. Falls Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich gerne bei uns melden.

Antworten für (Kirch-)Gemeinden

Da die Zuweisung von Flüchtlingen über das SEM und die Kantone abgehandelt wird, ist kirchen-helfen aktuell diesbezüglich nicht mehr aktiv. Bitte wenden Sie sich bei Hilfsangeboten, Fragen etc. an die Sozialen Dienste ihrer Wohngemeinde.

Weitere Informationen und Fragen:  
Schweizerische Evangelische Allianz: www.fluechtlingen-helfen.ch 
Schweizerische Flüchtlingshilfe: www.fluechtlingshilfe.ch 
Fragen & Antworten auf SRF: https://www.srf.ch/news/schweiz/krieg-in-der-ukraine-darf-ich-in-meiner-mietwohnung-fluechtlinge-aufnehmen